Zweirad- Ausbildung
KLASSE AM – Kleinkrafträder – dreirädrige und vierrädrige Leichtfahrzeuge
Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH² von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B ist die Klasse AM enthalten.
- Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH*
- Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
- Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nenndauerleistung
- Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff³ und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff³
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die besonderen Ausbildungsfahrten gibt es in der Klasse AM nicht.
KLASSE A1 – Leichtkrafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse AM enthalten.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge max 45 km/h bbH², max 15 kW Motorleistung
- Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A2 erworben werden
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff³ (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff³) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
KLASSE A2 – Mittelschwere Krafträder
- Mindestalter: 18 Jahre – Direkterwerb, oder
- Aufstieg von der Kl. A1 bei zweijährigem Vorbesitz
- Begrenzt bis 35 kW Motorleistung
- Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,2 kW/kg
- Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden
Aufstieg von der Kl. A1
Bei Vorbesitz der Kl. A1 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Direkterwerb
Beim Direkterwerb der Kl. A2 sind die Klassen A1 und AM enthalten.
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff³ (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff³) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
KLASSE A – Schwere Krafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad
- Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb, oder
- Aufstieg von der Kl. A2 bei zweijährigem Vorbesitz
- Über 35 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg bei Krafträdern
Dreirädriges Kraftfahrzeug
- Mindestalter: 21 Jahre bei Direkterwerb
- Über 15 kW Motorleistung
- Über 45 km/h bbH²
Aufstieg von der Kl. A2
Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Direkterwerb
Beim Direkterwerb der Kl. A sind die Klasse A2, A1 und AM enthalten.
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff³ (bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff³) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
Bei Vorbesitz von A1:
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit.
Ohne Vorbesitz von A1:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit